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SG Dortmund, 21.01.2008 - S 40 KR 236/07 ER |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 21.01.2008 - S 40 KR 236/07 ER
- SG Dortmund, 24.01.2008 - S 40 KR 236/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2008 - L 11 B 6/08
Wird zitiert von ... (2)
- SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08
Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK
Nach Verweisung an das hiesige Sozialgericht wurde der Antrag mit Beschluss vom 24.01.2008 (Az.: S 40 KR 236/07 ER) abgelehnt.Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Akte S 40 KR 236/07 ER sowie die Verwaltungsakte der Beklagten, die das Gericht beigezogen hat und die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, Bezug genommen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11
Krankenversicherung
Zudem hat die Klägerin im Wege eines einstweiligen Anordnungsverfahrens - erfolglos - versucht, der Beigeladenen das Angebot der Tarife nach den §§ 26 - 29 der Satzung untersagen zu lassen (SG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2008 - S 40 KR 236/07 ER - Senat, Beschluss vom 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER -).Das ist auch geschehen, denn sie hat zuvor im Wege der einstweiligen Anordnung - erfolglos - versucht, der Beigeladenen das in den §§ 26 - 29 der Satzung formulierte Leistungsangebot untersagen zu lassen (SG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2008 - S 40 KR 236/07 ER -, Senat, Beschluss vom 25.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER -).